Hier die neueste Entwicklung: Land und kommunale Landesverbände unterzeichnen Absichtserklärung für Zwischenlösungen im Kita-Bereich bis zum 31.12.2020
Das Land Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben heute (9. April) einen „Letter of Intent“ über Absprachen von Zwischenlösungen für den KiTa-Bereich bis zum 31. De- zember 2020 unterzeichnet. Für zwei wesentliche Eckpunkte wurde ein landesweit abgestimmtes Verfahren vereinbart: Verschiebung des Kita- reformgesetzes um fünf Monate, sodass dieseerstzum1.Januar2021inKrafttritt. Gleichwohl einigen sich Land und Kommunale Landesverbände auf Ein- zelpunkte, um bestimmte Inhalte der
Reform bereits zum 1. August 2020 umzusetzen.SowirddieElternentlastung in Form des Beitragsdeckels, inklusive Verbesserungen bei Geschwisterermä- ßigung und Sozialstaffel, Mindest- vergütung für Kindertagespflege- personen sowie die Nutzung der Kita-Datenbank umgesetzt. Die für Qualität im Haushalt bereitstehenden Mittel werden für weitere Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Lei- tungsfreistellung und Verfügungszei- tennochindiesemJahreingesetzt.Zu- sätzlich wurde auch vereinbart, dass bereits den Eltern zugesagte Plätze in einer auswärtigen Einrichtung wahr- genommen werden dürfen.
Eine Kostenausgleichsregelung zwi- schen Land und Kommunen zur Frei-
stellung von Elternbeiträgen für Krip- pe,Kita,HortundKindertagespflege für 2 Monate.
Die Kommunen verpflichten sich, allen Trägern von Kindertageseinrichtungen das durch den Wegfall der Elternbei- trägeentstandeneDefizitfürdenZeit- raum von 2 Monaten auszugleichen, wobei Kurzarbeitergeld gegengerech- net wird. Die Kreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, die Eltern von Kindern in vom örtlichen Träger erlaubterKindertagespflegeebenfalls von vertraglich geschuldeten Eltern- beiträgen freizustellen. Das Land stellt den Kommunen zur Kompensation Landesmittel zur Verfügung, wobei man von einer Größenordnung>von etwa 70 Mio. € ausgehen kann.
Das Land wird die den Kreisen und kreisfreien Städten gewährten Zu- schüsse zu den Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und Kin- dertagespflege nach § 25 KiTaG nicht zurückfordern.
Das Krippengeld von 100 € wird in den betroffenen Monaten, trotz voll- ständigem Erlass der Elternbeiträge, weiterhin gewährt. Diese Überzah- lung wird allerdings durch den Wegfall der gleichen Leistung im Juni und Juli wieder ausgeglichen. Für die offenen schulischen Ganztagsangebote (OGS) wird das Ministerium für Bildung, Wis- senschaft und Kultur ein eigenes Ver- fahren finden, welches direkt mit den Trägern der schulischen Angebote ab- rechnet. Soweit die offizielle Pressmit- teilung des Ministers Dr. Garg.
Schon vorher hatten sich einige Kom- munen entschieden, die Gebühren der Kinderbetreuungzeitweiseauszusetzen.
Hier beispielhaft die Stadt Glinde:
1. Das Ziel der Stadt Glinde ist es, die Gebühren im Rahmen der Kinderbe- treuung für die Zeit der Corona-Krise vollumfänglich zu erlassen.
2. Insofern wird die Erhebung der Bei- träge von Glinder Eltern für den Monat April 2020 ausgesetzt. Dies gilt für alle Kinder, die in folgenden Betreuungs- formen angemeldet waren:
– in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Glinde, sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft
– bei einer Tagespflegeperson in der Stadt Glinde
– in einem Hort der Stadt Glinde, so- wohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft
– in der betreuten Grundschulzeit an der Grundschule Tannenweg
– in der nachmittäglichen Betreuung der offenen Ganztagsschulen an der Grundschule Wiesenfeld sowie in der verbindlichen nachmittäglichen
Betreuung der Sönke-Nissen-Gemein- schaftsschule
Entscheidend ist hier, dass die Erstattung der Tagespflegebeiträge grundsätzlich beim Kreis liegt, das Land zugesichert hat, dem Kreis diese Ausgaben zu erstatten und dadurch keine Kosten für den Kreis entstehen sollen. Achtung, die Zusage ist zunächst be- grenzt auf zwei Monate. Auf Nachfra- ge in der Kreisverwaltung konnte mir zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, ob und in welcher Höhe die Landesregierung verbindlich für die Mehr- kosten des Kreises und der Kommunen eintritt. Ein Erlass liegt z.Zt. noch nicht vor. Die Sitzungen des JHA werden voraus- sichtlich erst nach den Sommerferien (Ende Juli) wieder in gewohntem Umfang, u.U. mit „Corona-Auflagen“ stattfinden.