Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde im Jahr 2011 erarbeitet und schafft verbindliche Rechtsnormen gegen die Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie gegen häusliche Gewalt.
Am 01. August 2014 trat er in Kraft und wurde am 12. Oktober 2017 in Deutschland ratifiziert. Leider mit Einschränkungen (Vorbehalte) die noch bis 2022 gültig sind, wenn sie nicht verlängert werden.
Diese Einschränkungen, die Situation der Polizei und die fehlenden Schutzräume für von Gewalt bedrohte Personen ergeben eine belastende Situation in Stormarn. Das Frauenhaus in Stormarn hat 15 Plätze und im letzten Jahr mussten 108 Personen abgewiesen werden und wurden damit wieder in ihr lebensbedrohendes Umfeld zurückgeschickt. Leider fehlt Wohnraum, um nach der Zeit im Frauenhaus die Personen in eine geeignete Wohnung zu entlassen. Diese Frauen haben aber Schutz und Betreuung vom Verein „Frauen helfen Frauen“ erhalten, die abgewiesenen Frauen allerdings nicht. Das Beratungsangebot reicht hier nicht.
Wie sieht es in der Praxis aus: Meistens die Nachbarn oder die Frauen selbst rufen die Polizei, die dem Gewalttäter einen Platzverweis erteilen und die Telefonnummer der Frau in der Notrufzentrale kennzeichnen, bearbeitet wird. Wenn die Frau anruft wird dem Mann erneut ein Platzverweis erteilt. Dies passiert viele Male, bis der meistens betrunkene Mann wieder nüchtern ist oder irgendwo sein Rausch ausschläft. Natürlich könnte die Polizei den Mann in Arrest nehmen, aber entsprechende Zellen gibt es nur in Lübeck und damit würde ein Streifenwagen für eine längere Zeit ausfallen. Also erneuter Platzverweis! Damit gibt es ein Ablauf bei Frauen die körperliche Gewalt erleben.
Psychische Gewalt ist nicht sichtbar und der Weg zur Polizei hilft nicht. Die Polizei empfiehlt einen Antrag auf Annäherungsverbot beim Familiengericht zu stellen. Dieser Antrag ist nicht kostenfrei und Frauen die diesen Weg gehen möchten, müssen häufig erst beim sogenannten Sozialamt Gerichtshilfe beantragen, da sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Die Kraft für diesen Weg fehlt den Frauen und für sie erscheint es hoffnungslos! Ohne sichtbare Spuren wird die Polizei nicht tätig. Gerade diese Gewalt sollte mit der Istanbuler Konvention auch verhindert werden, aber der Passus mit dem Hinweis, dass den Frauen keine Kosten entstehen dürfen, wurde bei der Ratifizierung unter Vorbehalt gesetzt.
Wir sollten uns bewusst werden, dass Menschen, die psychische Gewalt erleben, meistens aus der Bahn geworfen werden und dass der Staat viel Geld für die Versorgung leisten muss. Wenn wir uns frühzeitig für diese Frauen einsetzen, geht es den Personen besser und der Staat spart viel Geld!
Nächste Schritte:
Die Landesregierung hat eine Bedarfsanalyse für Frauenhäuser beauftragt und wir warten auf das Ergebnis.