Nach nochmals engagierter Debat- te zwischen Eltern und dem Landrat hat der Kreistag nun die Satzung zur Änderung der Sozialstaffel zur Kita- betreuung beschlossen. Wie schon im letzten Jugendhilfeausschuss ausführlich diskutiert, erklärte der Landrat noch einmal die Problematik des Kreises bei der Gegenüberstellung von Hortbetreuung (zuständig Kinder- und Jugendhilfe des Kreises, Sozial- ministerium des Landes, Umsetzung in den Kommunen) und Offenem Ganztag (zuständig Bildungsministerium, Schul- träger der Kommunen). Sollte der Kreis also zukünftig eine freiwillige Leistung zusätzlich für den Bereich der OGS beschließen wollen, sind hier zunächst
einmal die rechtlichen und finanziel- len Voraussetzungen genau zu prüfen. So auch der Beschluss im JHA. Eine Ermäßigung,dieinschulischenBetreuungs- angeboten geförderte schulpflichtige Kinder berücksichtigt, ist zurzeit nicht vorgesehen. Der JHA braucht zunächst einmal Daten, Zahlen, Fakten, über welche Größenordnungen wir disku- tieren, um dann von der Verwaltung belastbare Kostenschätzungen zu erhalten. Die Kommunen können, wie bisher auch, die OGS als freiwillige Leistung unterstützen. Die Landes- regierung muss hier so schnell wie möglich, nicht erst im Jahr 2025, die Voraussetzung zur Gleichstellung von Hort und OGS schaffen. Der Kreis
kann hier nicht Aufgaben des Landes übernehmen, um einen bestehenden Systemfehler auszubügeln. Die Eltern haben ja Recht; die gleichen Kinder werden in der Betreuung ungleich behandelt, je nach dem, ob sie im Hort oder in der OGS betreut werden. Ich werde als Jugendhilfeausschuss-Vor- sitzender weiter das Gespräch mit den Eltern führen, wenn gewünscht, und die SPD Kreistagsfraktion wird sich im Kreistag für eine Lösung einsetzen, die den betroffenen Eltern hilft.